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Offizielle Terrorbilanz des NSU: Unklarheiten und Hinweise auf Zusammenarbeit mit Staatsorganen

Die den offiziellen Angaben entsprechenden Straftaten, die dem NSU zum jetzigen Stand angelastet werden, können wie folgt komprimiert dargestellt werden.
Im Zeitraum zwischen dem 26.01.1998 und 04.11.2011 sollen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge in den Jahren 2001 und 2004 in Köln mit insgesamt 23 Verletzten[1], sowie 14 Banküberfälle begangen haben. „Insgesamt hatten Böhnhardt und Mundlos bei den ihnen bislang zugerechneten 14 Banküberfällen zwischen 1999 und 2011 rund 600.000 Euro erbeutet.“ Von Anfang 2007 bis zum 07.09.2011 war die Raubserie unterbrochen.[2] Dem NSU wird überdies „ein Überfall auf einen Lebensmitteldiscounter zur Last gelegt“[3].

Unklarheiten in der offiziellen Erklärung des NSU-Terrors

Bei näherer Betrachtung der offiziellen Version über die Geschehnisse ergeben sich jedoch Unklarheiten, die Zweifel an der informationellen Konsistenz dieser Version schüren können.

Unklar ist, wie Zschäpe in Zwickau am 04.11.11 von dem Tot ihrer Terrorkomplizen erfahren hat.[4] Der Selbstmord habe Zschäpe dann veranlasst das Versteck in Zwickau in Brand zu setzen und die Flucht anzutreten. Der Brand in der Zwickauer Wohnung mit dem Ziel der Vernichtung von Belastungsbeweisen verfehlte jedoch offensichtlich seinen Zweck. Gefunden wurden die legalen illegalen Papiere[5], ein Datenträger mit Personenlisten und die vermutliche Tatwaffe, vom Typ Ceska, mit der neun der zehn Morden verübt worden sein sollen. In Bezug auf die Waffe ist unklar, wie sie als Tatwaffe identifiziert wurde, da die Brandschäden eine Deformierung an der Waffe nach sich zogen und somit eine ballistische Untersuchung äußerst erschweren. Weiterhin konnten Fingerabdrücke und Zeugen, die den NSU mit den rassistisch als „Dönermorden“ bezeichneten Taten in Verbindung bringen nicht gefunden werden.[6] Zudem ist nicht schlüssig, wieso jemand, der Belastungsbeweise zu vernichten beabsichtigt, Bekennervideos „an 15 Adressen verschickt hatte“.[7]

Unschlüssig ist auch, wieso Mundlos und Böhnhardt am 04.11.11 den Selbstmord wählten als ein einziger Polizeibeamter sich dem Wohnmobil näherte. Die offizielle Begründung ist, dass ihre Waffe Funktionsstörungen hatte. Jedoch gehört zur offiziellen Begründung auch, dass mehrere Waffen in dem Wohnwagen waren und die beiden neben den neun Morden an den Gewerbetreibenden und Mitarbeitern bereits auch ohne Emotionen Mord an der Polizistin Kiesewetter begangen haben sollen.[8]

Eine weitere Unklarheit ist am 07.11.11 in der Onlineausgabe der Bild über den Zwischenfall am Campingwagen Mundlos und Böhnhards zu lesen: „Eine Nachbar berichtet, dass eine Person aus dem Führerhaus kletterte und die Flucht ergriff.“[9] Die Unklarheit ergibt sich aus dem damit möglichen erscheinenden Einfluss auf die Geschehnisse im Wohnwagen am 04.11.11.

Hinweise auf Zusammenarbeit mit Staatsorganen

Unabhängig der gefundenen Informationen über Unklarheiten in Bezug auf die offizielle Version der Causa NSU, die in den Medien zu finden sind, können Hinweise auf die Zusammenarbeit des NSU mit den Sicherheitsdiensten ausgemacht werden. Zu Grunde gelegt wird dafür hauptsächlich das Gutachten des ehemaligen Richters am Bundesgerichtshof Gerhard Schäfer und weiteren. In diesem Gutachten ist unter der Überschrift „Der in den Akten dokumentierte „Verdacht“ des TLKA“ zu lesen: „Die Vorstellung, das TLfV habe das TRIO logistisch unterstützt, findet sich nicht nur in Presseberichten und der politischen Diskussion. Auch nahezu alle von der Kommission gehörten Beamten des TLKA waren dieser Meinung. Auch Staatsanwälte äußerten sich – freilich zum Teil eher vorsichtig – in diese Richtung.“[10]

Das Gutachten referenziert zu dem das am 14.02.2001 geschriebene Arbeitspapier des späteren Zielfahndungsleiters, in dem es heißt: „Die Befragung von Kontaktpersonen und Familienangehörigen führte zu dem Schluss, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit eine der gesuchten Personen als „Quelle“ durch den Verfassungsschutz geführt wurde.“[11]

An weiterer Stelle steht in dem Gutachten geschrieben: „Sts(Staatssekretär, Anm. d. Autors) Scherer teilte in einer Unterredung vom 04.März mit, er sei von Sts Koeppen in Kenntnis gesetzt worden, in Vermerken der Polizei oder der Justiz werde der Verdacht geäußert das TLfV habe zu einem der „Bombenbastler von Jena“ eine nachrichtendienstliche Verbindung unterhalten.“[12]

In dem Gutachten von Schäfer et al. wird dies unterstützend ein Bericht der Staatsanwaltschaft Gera vom 23.10.2010 hervorgehoben, aus dem hervor geht: „eine oder mehrere der gesuchten Beschuldigten waren oder sind noch mit großer Wahrscheinlichkeit Mitarbeiter des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz“[13].

Auf der gleichen Seite des Gutachtens wird auf den Sachstandsbericht des Präsidenten des TLKA vom 16.09.2003, der an das Innenministerium Thüringen gerichtet war, Bezug genommen. Darin steht:„Vor dem Hintergrund einer bislang hundertprozentigen Erfolgsquote und dem wiederholten Fehlschlagen von in der Vergangenheit erfolgreichen Maßnahmen, schloss der Leiter der Zielfahndung einen für die Verdächtigen schützenden Einfluss des TLfV nicht aus.“

Aber weiterhin heißt es in jenem Sachstandsbericht: „Fakten, die diese Annahmen stützten, liegen nicht vor.“ Dennoch wurden trotz der Erfolgsquote Konsequenzen gezogen und in jenem Bericht steht weiter: „In der Konsequenz beendete die Zielfahndung die Maßnahmen und das damalige Dezernat 22 übernahm die weitere Fahndung.“[14]

Beachtenswert ist in diesem Zusammenhang der Onlinebericht der Zeitung „Die Welt“ vom 24.08.12 über den Beamten des Sicherheitsapparates Sven T. Den Angaben des Blattes zufolge, die auf einem Gespräch mit Martina Renner, der Innenexpertin der Linksfraktion im Thüringer Landtag fußen, soll Sven T. zumindest Sympathisant des, wenn nicht sogar engen Kontakt zum THS gehabt haben und dessen Mitglied, „den Rechtsextremisten Enrico K. vor polizeilichen Maßnahmen gewarnt haben“. Der MAD und das BfV hatten im Jahr 1999 „T. unabhängig voneinander als „national eingestellten Polizisten“ eingestuft“ und die Informationen an das TLfV weitergeleitet. Womit auch unterstützt wird, dass der MAD damals nicht nur die Zugehörigkeit von Bundeswehrsoldaten zur Neonaziszene Thüringens geprüft hat.

„Von der Polizeidirektion Saalfeld/Rudolstadt stieg er zunächst zum Mitarbeiter des Landeskriminalamtes auf […].“ Im Jahr 2010 wurde T. dann zum TLfV abgeordnet. „T. hat sogar V-Leute geführt“, sagte Renner dem Blatt. „Im Dezember 2011, […], wurde Sven T. den Akten zufolge aus dem Verfassungsschutz abgezogen und zur Polizeidirektion Erfurt versetzt.“[15]

Auch wird in dem Gutachten von Schäfer und anderen Bezug auf ein Gespräch zwischen den Eltern von Mundlos und der Zielfahndung des TLKA genommen. Dazu heißt es in dem Bericht: „Im Verlauf des Gesprächs äußerte der Vater, er habe einen handgeschriebenen anonymen Brief erhalten. Danach sei Beate Zschäpe vermutlich eine Informantin des Verfassungsschutzes und werde dafür bezahlt.“[16]

Unter der Überschrift „Beurteilung des Verdachts durch die Kommission“ kommen die Gutachter nach weiterer Analyse des Verdachtes zu folgendem Ergebnis.
„Es gibt keinerlei Hinweise auf Erkenntnisse, die von anderen als den bekannten Informationsquellen stammen könnten. Dass das TLfV das Trio benutzt haben könnte, um rechtsradikale Aktivitäten vorzutäuschen und deshalb die Bombenbasteleien und die vorangegangenen Straftaten selbst inszeniert hat erscheint abenteuerlich. Angesichts der massiven und vielfältigen Aktivitäten der rechten Szene in Thüringen bedurfte es solcher Maßnahmen nicht, um die Öffentlichkeit auf die rechte Gefahr aufmerksam zu machen. […] Auch der damalige Präsident hat nach dem Abtauchen die Suche nach dem TRIO, wie selbst seine Gegner betonen, sehr energisch betrieben. Dies wäre kaum der Fall gewesen […], hätte er das TRIO decken wollen.“[17]

Ob die Gutachter auch zur selben Beurteilung gekommen wären, wenn die angewiesene Aktenvernichtung der Operation Rennsteig zuvor öffentlich geworden wäre bzw. nicht stattgefunden hätte, bleibt fraglich. Fraglich bleibt auch, ob sich diese Beurteilung mit dem halben Dutzend Aktennotizen laut denen zwischen 2000 und 2002 das Innenministerium Festnahmeversuche verhindert hatte vereinbaren lässt (siehe Kap. 5). Darüber hinaus wäre das Motiv der Sicherheitsbehörden zu ergründen, das GAR und die RED erst mit Bezug zum NSU einzurichten, angesichts „der massiven und vielfältigen Aktivitäten der rechten Szene in Thüringen“.

Mit Bezug auf die Ausgangsfrage dieser Arbeit, wäre auch die verwendete Wortwahl der Gutachter zu hinterfragen, wenn sie den Terror des NSU und mit „bedurfte es solcher Maßnahmen nicht, um die Öffentlichkeit auf die rechte Gefahr aufmerksam zu machen“ abtun, die die Unmöglichkeit einer Terrorkampagne als Maßnahme zur Fokussierung der Aufmerksamkeit ausschließt und gleichzeitig ihre Denkbarkeit impliziert. In jedem Falle ist festzuhalten, dass die Fundierung des Gutachtens Lücken aufweist, wie bereits der MDR zeigen konnte.

Einen weiteren Hinweis auf eine Verbindung zu den Organen des Staates gibt das Mobiltelefon von Zschäpe, denn auf ihm hatte sie Anrufe „sowohl von der Polizeidirektion Südwestsachsen als auch […] aus dem sächsischen Innenministerium“ erhalten.[18]

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[1] Vgl. Focus; Beate Zschäpe soll wegen Mord angeklagt werden; 18.08.2012
[2] Vgl. Frankfurter Rundschau; Zwickauer Terrorzelle, Braune Landschaften in Deutschland; 08.12.2011
[3] Zitat Verfassungsschutzbericht 2011; 18.07.2012; Bundesministerium des Inneren; Seite 49
[4] Vgl. Compact; Nazibraut? Geheimagentin!; Ausgabe 8/2012; S. 18
[5] Vgl. Compact; Das Geheimdienst-Phantom; Ausgabe 1/2012; S. 15
[6] Vgl. Compact; Nazibraut? Geheimagentin!; Ausgabe 8/2012; S. 19
[7] Vgl. Süddeutsche Zeitung; Welche Position hatte Zschäpe im Terror-Trio?; 18.08.2012
[8] Vgl. Compact; Nazibraut? Geheimagentin!; Ausgabe 8/2012; S. 20
[9] Zitat Bild; Hier verbrennen zwei Bankräuber; 07.11.2011
[10] Zitat Schäfer et al.; Gutachten zum Verhalten der Thüringer Behörden und Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung des „Zwickauer Trios; 2012; S. 247

[11] Zitat Ebenda; S. 247, 248
[12] Zitat Ebenda; S. 252
[13] Zitat Ebenda; S. 253
[14] Zitat Ebenda; S. 253
[15] Zitat Die Welt; Polizist warnte rechte Szene vor Geheimaktionen; 24.08.12
[16] Zitat Schäfer et al.; Gutachten zum Verhalten der Thüringer Behörden und Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung des „Zwickauer Trios; 2012; S. 121
[17] Zitat Ebenda; S. 256, 258
[18] Vgl. Compact; Nazibraut? Geheimagentin!; Ausgabe 8/2012; S. 18

Inszenierter Linksterrorismus: Der Fall Verena C. Becker

„Am 6. Juli 2012 hat das Oberlandesgericht Stuttgart sein Urteil im Mordfall Siegfried Buback verkündet: Wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf den Generalbundesanwalt 1977 ist die frühere RAF-Terroristin Verena Becker zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden.“[1] Der TV-Sender 3Sat hat einen Dokumentationsfilm zu dem Gerichtsverfahren produziert, der vor der Urteilsverkündung ausgestrahlt wurde, und schreibt in einem Artikel über den Dokumentationsfilm auf seiner Internetseite u.a. folgendes:
„Es geht darum herauszufinden, inwiefern die Institutionen der Bundesrepublik eine Mörderin der strafrechtlichen Verfolgung entzogen haben. Eine Frage, die geeignet ist die Grundfesten dieses Rechtsstaates zu erschüttern und seit dem Herbst 2011 eine noch drängendere Bedeutung erhalten hat: Denn da zeigte sich, dass die unterschiedlichen Verfassungsschutzbehörden die Morde des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ nicht haben verhindern können. Ihr Vorgehen scheint in einer bedenklichen Kontinuität zur RAF-Zeit zu stehen.“[2] Der Fall Verena Christiane Becker (VCB) wird hier an Hand von Zitaten aus dem Schlussplädoyer von Michael Buback, dem Sohn des Opfers und Nebenkläger in dem Prozess, dargestellt und dann Parallelen zu den bereits erarbeiteten Kenntnissen gezeigt.

„Es sei angefügt, dass der Begriff „Merkwürdigkeit“ die teils unerhörten und kaum vorstellbaren Missstände, Versäumnisse und schweren Fehler nicht angemessen beschreibt, sondern verharmlost.“[3] „Es gilt aber, dass Mord nicht verjährt, und diese Vorschrift bindet die für die Strafverfolgung tätigen Personen.“[4]

„Eine besondere Merkwürdigkeit ist, dass über zwanzig Zeugen, die eine Frau auf dem Motorrad gesehen haben, der Angeklagten nicht gegenübergestellt wurden, obwohl im fünf Wochen nach dem Attentat gegen sie ausgestellten Haftbefehl steht, dass sie als Mittäterin in die Ausführung des Mordanschlags einbezogen war.“[5] „Es ist ein Merkmal von als Schlamperei bezeichneten Fehlern, dass sie sich zufällig ereignen, also in beliebige Richtung. Genau das ist im vorliegenden Fall nicht geschehen. Alle Augenzeugen, die auf eine zierliche weibliche Person auf dem Motorrad hinweisen, wurden Frau Becker nicht gegenübergestellt.“[6] „Es muss somit ein systematisches Vorgehen konstatiert werden, das eine begünstigende Wirkung für Frau Becker hatte.“[7] „Das nicht-zufällige, also gelenkte Vorgehen bei den Ermittlungen gegen Frau Becker kann man als „schützende Hand“ für Frau Becker ansprechen.“[8]

„Damit übereinstimmend schildert der Zeuge Michael W., dass die wartenden Fahrzeuge einige Minuten nach dem Anschlag durchgewinkt wurden, ohne dass Personalien aufgenommen und ohne dass wenigstens Kurzbefragungen durchgeführt wurden.“[9] „Merkwürdig ist auch, dass sich in den Akten keine Angaben, nicht einmal Hinweise auf Nachforschungen über die vom Zeugen Michael W. beschriebene Landung eines Polizeihubschraubers unmittelbar nach dem Anschlag und direkt beim Tatort finden.“[10] „Noch vor dem Beamten H. sind der Polizist Frieder R. und sein Kollege am Tatort eingetroffen. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters nach Hubschraubern erinnerte sich der Polizist in seiner Vernehmung, er habe wahrgenommen, dass ein Hubschrauber gelandet ist. „Vermutlich ein Polizei-Hubschrauber“, sagte er.“[11]

„Merkwürdig und unverständlich ist, dass beim Auffindeort des Tatmotorrads von der Polizei eine Fußspur durch Gipsabdruck gesichert wurde, die dann aber nicht mit dem Sportschuh gleicher Größe, den Frau Becker bei ihrer Verhaftung trug, verglichen wurde.“[12] Dies deutet auf eine Nichtuntersuchung von gefundenen Spuren und Indizien hin, ähnlich des nicht durchgeführten Vergleichs des beim Oktoberfestanschlag verwendeten Sprengstoffes und jenem, den man in den Waffenverstecken Lempkes gefunden hatte.

„Eine andere Merkwürdigkeit betrifft den Verbleib des Fluchtautos der Täter. Wo ist es? Wie konnte dieses wichtige Asservat aus amtlicher Verwahrung verschwinden und wann ist das passiert?“[13]
„Merkwürdig ist, dass das tatrelevante Haar im rotgrundigen Motorradhelm „verbraucht“ ist. Angesichts der heutigen Verfeinerung der DNA-Untersuchungen erstaunt es, wie ein Haar zerfallen konnte und so für die molekulargenetische Analyse untauglich wurde. Merkwürdig ist vor allem, dass keines der tatrelevanten Haare direkt mit einer der vielen der Angeklagten Becker entnommenen Haarproben verglichen wurde.“[14]

Wie oben dargestellt, wurden Beweise im Zusammenhang mit der NSU-Affäre vernichtet, so dass sie für die notwendige Untersuchung nicht mehr zur Verfügung stehen. Damit kann hier ebenfalls eine Parallele bezogen auf die Aufklärungsarbeit zwischen dem Fall des NSU und dem von VCB gezeigt werden. Noch deutlicher wird dies an Hand des nächsten Zitates:
„Winfried Ridder hat in seiner Aussage deutlich gemacht, dass sich der Geheimdienst auf Legendierung versteht, also auf die Modifizierung von Akteninhalten.“[15]

„Als weitere Merkwürdigkeit ist zu erwähnen, dass Frau Beckers Haftorte und Haftzeiten nicht lückenlos nachgewiesen sind. Es erstaunt, dass sich die Aufenthalte einer zu „lebenslänglich“ verurteilten Terroristin nicht lückenlos nachweisen lassen.“[16] „Winfried Ridder erklärte: „Nach meiner Erinnerung ist es Ende des Jahres 1981 zu einem Kontakt gekommen zwischen Verena Becker und dem Bundesamt für Verfassungsschutz.“ In einem „Focus“-Interview teilte er mit: „Verena Becker war eine geheime Informantin des Verfassungsschutzes.“ Im 3sat-Interview sagte Ridder: “Ich habe mich lange Zeit gegen Zweifel gewehrt. Dennoch muss ich sagen, dass ich heute – stärker als vor einigen Jahren noch – nachvollziehen kann, dass die Zweifel immer größer werden, je mehr es zu Fragen kommt, auf die keine Antworten gegeben werden.““[17]Ob sich eine Agententätigkeit im Falle der Beate Zschäpe ebenfalls so deutlich zeigen lässt, muss durch weitere Nachforschungen in der Sache ergründet werden. Konstatiert werden kann jedoch, dass es einige Indizien gibt, die auf eine Agententätigkeit von Zschäpe hinweisen.

„Trotz der nicht mehr bezweifelbaren Tatsache, dass Frau Becker mit dem Verfassungsschutz kooperiert hat, stehen noch immer offizielle Angaben aus, die Art und Zeitraum dieser ungewöhnlichen und – ich möchte dies anfügen – mir zunächst undenkbar erscheinenden Kooperation darstellen und belegen. Ohne verlässliche Information zu diesen Punkten erscheint es mir für das Gericht sehr schwer, wenn nicht unmöglich, ein angemessenes Urteil zu finden.“[18] Genau jene offiziellen Informationen bleiben jedoch aus, weil sich sonst der Staat für sein Handeln selbst schuldig sprechen würde. Buback bestätigt mit seiner Feststellung die Aussage des rechtsextremen Terroristen Vinciguerra (siehe hier).

„Nicht oder kaum bekannt war der Fund des Suzuki-Schraubendrehers und die im BKA-Dokument festgestellte Identität eines tatrelevanten Haares im rotgrundigen Motorradhelm mit Haaren in der Haarbürste, wobei durch BKA-Gutachten belegt war, dass es sich bei den Haaren in Verena Beckers Haarbürste um ihre Kopfhaare handelte.“[19]

„Hierbei handelt es sich nicht um eine Verschwörungstheorie, wie es unter anderem von der Verteidigung in der Hauptverhandlung behauptet wurde. Dieses grobe Argument hat sich vielfach bewährt, um sachliche Diskussionen im Keim zu ersticken.“[20]

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[1] Zitat 3Sat; Buback-Mord traf Staatsschutz „überraschend“; 06.07.2012
[2] Zitat 3Sat, Artikel zum Dokumentationsfilm: Buback; 28.03.2012
[3] Zitat Buback; Schlussvortrag; 2012; S. 153
[4] Zitat Ebenda; S. 155
[5] Zitat Ebenda
[6] Zitat Ebenda; S. 156
[7] Zitat Ebenda; S. 157
[8] Zitat Ebenda
[9] Zitat Ebenda; S. 160
[10] Zitat Ebenda; S. 161

[11] Zitat Ebenda
[12] Zitat Ebenda; S. 166
[13] Zitat Ebenda
[14] Zitat Ebenda; S. 167
[15] Zitat Ebenda; S. 177
[16] Zitat Ebenda; S. 167
[17] Zitat Ebenda; S. 169
[18] Zitat Ebenda; S. 171
[19] Zitat Ebenda; S. 175
[20] Zitat Ebenda; S. 182